Wertermittlung von Immobilien Die korrekte Bewertung von Immobilien wird immer häufiger für die unterschiedlichsten Zwecke benötigt. Besonders im Vordergrund steht die Ermittlung des Verkehrswertes eines Objektes für Käufer und Verkäufer, bei Erbauseinandersetzungen, bei Vermögensteilungen in Scheidungsverfahren, bei Entschädigungen, bei Beleihungen durch Banken u.ä. Was ist der Verkehrswert "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre". (Bau GB) Welche Unterlagen sind für eine Wertermittlung erforderlich ?
Neben der Verkehrswertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke führen wir Schimmelberatungen durch:
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Ihr Ansprechpartner im Büro Rochlitz ist Herr Günther, Telefon 03737-42837.
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